Erstberatung

Ich biete Ihnen auf Wunsch die Möglichkeit einer Erstberatung. Ziel ist dabei, den meist komplexen Sachverhalt Ihres Vorhabens zu strukturieren, die Machbarkeit der von Ihnen beabsichtigten Transaktion/Kooperation zu prüfen, Chancen/Risiken abzuwägen und ein sinnvolles Vorgehen zu formulieren. Hierzu sichte ich die vorhandenen Unterlagen, wir führen ein persönliches Gespräch und Sie erhalten hierzu zum Abschluss ein schriftliches Statement mit Handlungsempfehlungen. Diese Erstberatung erhalten Sie zu einem vorher zwischen uns festgelegten pauschalen Honorar, das erfahrungsgemäß zwischen 350 und 1.500 Euro liegt. Eine erstes telefonisches Vorgespräch ist selbstverständlich kostenfrei.

Projektbetreuung

Die Kosten einer Projektbetreuung variieren sehr stark und orientieren sich an deren wirtschaftlicher Bedeutung, Schwierigkeit und insbesondere dem Zeitaufwand. Die Abrechnung einer Projektbetreuung erfolgt deshalb grundsätzlich nach Zeitaufwand. Hierzu wird ein schriftlicher Beratungsvertrag sowie eine Honorarvereinbarung geschlossen. Diese basiert auf einer detaillierten Kalkulation des voraussichtlichen Zeitaufwandes, des Projektablaufes sowie fester Stundensätze für die eingebundenen Berater/Mitarbeiter. Sie erhalten dadurch eine Sicherheit in der Kostenkalkulation. Zeitaufwand und Kosten werden monatlich detailliert aufgeführt und abgerechnet, sodass Sie stets Ihre Kosten im Überblick halten.

Eine Abrechnung nach Gegenstandswert im Sinne der Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ist in der Regel für beide Seiten nicht sachgerecht und erfolgt nach Vereinbarung nur bei der Vertretung in gerichtlichen Verfahren. Soweit Gebiete bearbeitet werden müssen, die Spezialwissen erforderlich machen, wird von mir entsprechendes externes Know how hinzugezogen. Sofern Sie bereits über eigene Berater, insbesondere Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, Anwälte oder eigene Mitarbeiter verfügen, werden diese selbstverständlich eingebunden.